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   OLG Brandenburg, 07.09.2023 - 12 U 29/23   

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https://dejure.org/2023,27782
OLG Brandenburg, 07.09.2023 - 12 U 29/23 (https://dejure.org/2023,27782)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2023 - 12 U 29/23 (https://dejure.org/2023,27782)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2023 - 12 U 29/23 (https://dejure.org/2023,27782)
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  • BGH, 24.01.2023 - VI ZR 152/21

    Kürzung des aus übergegangenem Recht des Geschädigten hergeleiteten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2023 - 12 U 29/23
    Dabei hat der Verletzte, wenn er wieder arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, den Schädiger in der Regel über die für ihn zumutbaren Arbeitsmöglichkeiten und seine Bemühungen um einen angemessenen Arbeitsplatz zu unterrichten (BGH, Urteil vom 24. Januar 2023 - VI ZR 152/21 -, Rn. 11 - 22, juris).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten; Pflicht zum Einsatz der verbliebenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2023 - 12 U 29/23
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, dass selbst für den Fall einer Teilerwerbsfähigkeit eine Anrechnung eines Einkommens auch die Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitskraft voraussetzt, mithin, dass der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, die verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2004 - 17 U 180/03

    Verfahrensfehler wegen Missachtung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2023 - 12 U 29/23
    Dabei ist die vom Landgericht zugrunde gelegte materiell-rechtliche Beurteilung des Falles maßgebend (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2004 - I-17 U 180/03 -, Rn. 24 m.w.N., juris).
  • KG, 23.07.2001 - 12 U 980/00

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall in der ehemaligen DDR: Ansprüche des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2023 - 12 U 29/23
    Bedeutung ist insbesondere dem Beruf zuzumessen, den der Geschädigte unfallbedingt nicht mehr ausüben kann; so ist es etwa einem Auszubildenden für einen Handwerksberuf nicht zuzumuten, ersatzweise eine Tätigkeit als ungelernte Arbeitskraft aufzunehmen (KG in KGR 2000, S. 239, NZV 2002, S. 95; OLG Frankfurt NZV 1991, S. 188).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1990 - 7 U 173/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2023 - 12 U 29/23
    Bedeutung ist insbesondere dem Beruf zuzumessen, den der Geschädigte unfallbedingt nicht mehr ausüben kann; so ist es etwa einem Auszubildenden für einen Handwerksberuf nicht zuzumuten, ersatzweise eine Tätigkeit als ungelernte Arbeitskraft aufzunehmen (KG in KGR 2000, S. 239, NZV 2002, S. 95; OLG Frankfurt NZV 1991, S. 188).
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